{"id":68,"date":"2011-08-20T08:43:10","date_gmt":"2011-08-20T08:43:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hippocheck.com\/?page_id=68"},"modified":"2012-04-15T00:11:01","modified_gmt":"2012-04-15T00:11:01","slug":"allgemeines","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hippocheck.com\/ankaufsuntersuchung\/allgemeines\/","title":{"rendered":"Allgemeines"},"content":{"rendered":"<p>Ein Pferd zu kaufen bedeutet (unabh\u00e4ngig vom Kaufpreis) eine enorme finanzielle und oft auch emotional gepr\u00e4gte Investition. Dies gilt nicht nur f\u00fcr ein gesundes, sondern in besonderem Ma\u00dfe auch f\u00fcr ein krankes Tier, welches eventuell regelm\u00e4\u00dfig tier\u00e4rztlicher Behandlungen bedarf. Die Ankaufsuntersuchung ist also nicht einfach ein zus\u00e4tzlicher Kostenfaktor, der zum Kaufpreis des Pferdes hinzukommt, sondern vielmehr eine \u00f6konomisch sinnvolle Investition, die sich vielfach auszahlt.<\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz kann der Tierarzt keine Aussagen \u00fcber den zuk\u00fcnftigen Gesundheitszustand des Pferdes machen und schon gar keine Garantien auf bestimmte Eigenschaften geben. Vielmehr entwickelt er im Laufe seiner Untersuchungen ein Bild vom aktuellen Gesundheitszustand des Pferdes und kann demnach beurteilen, ob zum Zeitpunkt der Untersuchung -im Rahmen des vorliegenden Untersuchungsauftrages- gravierende M\u00e4ngel vorhanden sind, die einem Kauf des Pferdes f\u00fcr den jeweiligen Verwendungszweck entgegenstehen. Das betreffende Pferd wird also im Rahmen der Ankaufsuntersuchung weder durchfallen noch bestehen, sondern sie erhalten eine fachlich fundierte und pers\u00f6nliche Einsch\u00e4tzung des untersuchenden Tierarztes. Sie m\u00fcssen sich dabei bewusst machen, dass es das hundertprozentig gesunde Pferd nicht gibt. Trotz des rasanten Fortschrittes in der Medizin sind den diagnostischen M\u00f6glichkeiten im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung \u00a0klare Grenzen gesetzt, die es zu beachten gilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aktuelle Rechtssituation<\/p>\n<p>Die bis dahin f\u00fcr den Pferdekauf und Pferdeverkauf g\u00fcltige kaiserliche Viehm\u00e4ngelverordnung von 1899 und die sich darauf beziehenden Vorschriften im b\u00fcrgerlichen Gesetzbuch wurden im Jahre 2002 grundlegend reformiert. Das dadurch entstandene \u201eneue Pferdekaufrecht\u201c und die damit verbundenen \u00c4nderungen der Gesetzeslage betreffen unmittelbar das Thema der tier\u00e4rztlichen An-, Verkaufs und Gew\u00e4hrleistungsuntersuchungen. Auf der einen Seite scheint der Pferdekauf hierdurch f\u00fcr den Kunden weitestgehend \u201everbraucherfreundlicher\u201c geworden zu sein, auf der anderen Seite hat sich das Pferdekaufrecht, pauschal gesagt, zu einer deutlich komplexeren und dadurch in manchen F\u00e4llen rechtlich beratungsintensiven Angelegenheit entwickelt. Weiterhin hat die tier\u00e4rztliche Untersuchung durch die Schuldrechtsreform auch f\u00fcr Pferdeverk\u00e4ufer einen noch h\u00f6heren Stellenwert erlangt. Lag das sich durch eventuelle Erkrankungen des Pferdes ergebende Risiko eines Pferdekaufes fr\u00fcher \u2014 abgesehen von den so genannten Haupt- oder Gew\u00e4hrsm\u00e4ngeln \u2014 beim Pferdek\u00e4ufer, ist heutzutage vereinfacht ausgedr\u00fcckt der Verk\u00e4ufer verpflichtet eine \u201em\u00e4ngelfreie Sache\u201c (also in diesem Fall ein m\u00e4ngelfreies Pferd) zu liefern. Der Pferdek\u00e4ufer kann theoretisch also beispielsweise den Verk\u00e4ufer f\u00fcr nach dem Kauf festgestellte r\u00f6ntgenologische Ver\u00e4nderungen nach belieben haftbar machen und entsprechend zur Rechenschaft ziehen. Dieses gilt jedoch nicht, wenn entsprechende Erkenntnisse bereits in der Ankaufs\/Verkaufsuntersuchung beschrieben und damit dem Pferdek\u00e4ufer zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt waren.<\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz w\u00fcnschen sich die meisten Pferdek\u00e4ufer im Normalfall unkompliziert und ohne langen Rechtsstreit ganz einfach ein f\u00fcr ihre Zwecke gesundheitlich geeignetes Pferd, mit dem Sie m\u00f6glichst viele gl\u00fcckliche Jahre verbringen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die (An-)kaufsuntersuchung hat somit weiterhin f\u00fcr beide Parteien eine gleicherma\u00dfen hohe Bedeutung: Sie ist nicht nur ein Instrument des Pferdek\u00e4ufers um sich vor \u2013 in veterin\u00e4rmedizinischer Hinsicht &#8211; unangenehmen \u00dcberraschungen zu sch\u00fctzen, sondern hilft gleichzeitig dem Pferdeverk\u00e4ufer sich vor eventuellen, nicht realistischen, Garantieanspr\u00fcchen seitens der K\u00e4ufer zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Preise<\/p>\n<p>Die Kosten richten sich nach der Geb\u00fchrenordnung (GOT) f\u00fcr Tier\u00e4rzte. Dies ist f\u00fcr Sie nat\u00fcrlich wenig aufschlussreich, da die Ankaufsuntersuchung sich zus\u00e4tzlich noch aus mehreren Einzelposten der GOT zusammensetzt und der jeweilige Tierarzt den ein- bis dreifachen Geb\u00fchrensatz verlangen darf.<\/p>\n<p>Da es aufgrund berufsrechtlicher Regelungen nicht gestattet ist, im Voraus (im Internet) Preise zu nennen, wenden Sie sich bitte pers\u00f6nlich an uns, bzw. direkt an den jeweiligen\u00a0<a href=\"http:\/\/www.hippocheck.com\/ankaufsuntersuchung\/\">Tierarzt aus Ihrer Region.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Pferd zu kaufen bedeutet (unabh\u00e4ngig vom Kaufpreis) eine enorme finanzielle und oft auch emotional gepr\u00e4gte Investition. Dies gilt nicht nur f\u00fcr ein gesundes, sondern in besonderem Ma\u00dfe auch f\u00fcr ein krankes Tier, welches eventuell regelm\u00e4\u00dfig tier\u00e4rztlicher Behandlungen bedarf. 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