Ein Pferd zu kaufen bedeutet (unabhängig vom Kaufpreis) eine enorme finanzielle und oft auch emotional geprägte Investition. Dies gilt nicht nur für ein gesundes, sondern in besonderem Maße auch für ein krankes Tier, welches eventuell regelmäßig tierärztlicher Behandlungen bedarf. Die Ankaufsuntersuchung ist also nicht einfach ein zusätzlicher Kostenfaktor, der zum Kaufpreis des Pferdes hinzukommt, sondern vielmehr eine ökonomisch sinnvolle Investition, die sich vielfach auszahlt.
Nichtsdestotrotz kann der Tierarzt keine Aussagen über den zukünftigen Gesundheitszustand des Pferdes machen und schon gar keine Garantien auf bestimmte Eigenschaften geben. Vielmehr entwickelt er im Laufe seiner Untersuchungen ein Bild vom aktuellen Gesundheitszustand des Pferdes und kann demnach beurteilen, ob zum Zeitpunkt der Untersuchung -im Rahmen des vorliegenden Untersuchungsauftrages- gravierende Mängel vorhanden sind, die einem Kauf des Pferdes für den jeweiligen Verwendungszweck entgegenstehen. Das betreffende Pferd wird also im Rahmen der Ankaufsuntersuchung weder durchfallen noch bestehen, sondern sie erhalten eine fachlich fundierte und persönliche Einschätzung des untersuchenden Tierarztes. Sie müssen sich dabei bewusst machen, dass es das hundertprozentig gesunde Pferd nicht gibt. Trotz des rasanten Fortschrittes in der Medizin sind den diagnostischen Möglichkeiten im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung klare Grenzen gesetzt, die es zu beachten gilt.
Aktuelle Rechtssituation
Die bis dahin für den Pferdekauf und Pferdeverkauf gültige kaiserliche Viehmängelverordnung von 1899 und die sich darauf beziehenden Vorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch wurden im Jahre 2002 grundlegend reformiert. Das dadurch entstandene „neue Pferdekaufrecht“ und die damit verbundenen Änderungen der Gesetzeslage betreffen unmittelbar das Thema der tierärztlichen An-, Verkaufs und Gewährleistungsuntersuchungen. Auf der einen Seite scheint der Pferdekauf hierdurch für den Kunden weitestgehend „verbraucherfreundlicher“ geworden zu sein, auf der anderen Seite hat sich das Pferdekaufrecht, pauschal gesagt, zu einer deutlich komplexeren und dadurch in manchen Fällen rechtlich beratungsintensiven Angelegenheit entwickelt. Weiterhin hat die tierärztliche Untersuchung durch die Schuldrechtsreform auch für Pferdeverkäufer einen noch höheren Stellenwert erlangt. Lag das sich durch eventuelle Erkrankungen des Pferdes ergebende Risiko eines Pferdekaufes früher — abgesehen von den so genannten Haupt- oder Gewährsmängeln — beim Pferdekäufer, ist heutzutage vereinfacht ausgedrückt der Verkäufer verpflichtet eine „mängelfreie Sache“ (also in diesem Fall ein mängelfreies Pferd) zu liefern. Der Pferdekäufer kann theoretisch also beispielsweise den Verkäufer für nach dem Kauf festgestellte röntgenologische Veränderungen nach belieben haftbar machen und entsprechend zur Rechenschaft ziehen. Dieses gilt jedoch nicht, wenn entsprechende Erkenntnisse bereits in der Ankaufs/Verkaufsuntersuchung beschrieben und damit dem Pferdekäufer zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt waren.
Nichtsdestotrotz wünschen sich die meisten Pferdekäufer im Normalfall unkompliziert und ohne langen Rechtsstreit ganz einfach ein für ihre Zwecke gesundheitlich geeignetes Pferd, mit dem Sie möglichst viele glückliche Jahre verbringen können.
Die (An-)kaufsuntersuchung hat somit weiterhin für beide Parteien eine gleichermaßen hohe Bedeutung: Sie ist nicht nur ein Instrument des Pferdekäufers um sich vor – in veterinärmedizinischer Hinsicht – unangenehmen Überraschungen zu schützen, sondern hilft gleichzeitig dem Pferdeverkäufer sich vor eventuellen, nicht realistischen, Garantieansprüchen seitens der Käufer zu schützen.
Preise
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte. Dies ist für Sie natürlich wenig aufschlussreich, da die Ankaufsuntersuchung sich zusätzlich noch aus mehreren Einzelposten der GOT zusammensetzt und der jeweilige Tierarzt den ein- bis dreifachen Gebührensatz verlangen darf.
Da es aufgrund berufsrechtlicher Regelungen nicht gestattet ist, im Voraus (im Internet) Preise zu nennen, wenden Sie sich bitte persönlich an uns, bzw. direkt an den jeweiligen Tierarzt aus Ihrer Region.